Luftraum (Galerie)

Als Luftraum wird die offene Deckenöffnung über einem Raum bezeichnet, der über zwei Geschosse durchgeht — etwa unter einer Galerie. Er hat keine Grundfläche und zählt deshalb nicht zur Wohnfläche; angerechnet wird nur die begehbare Galerieebene selbst.

Luftraum — Deckenöffnung über zwei Geschosse, angerechnet wird nur die Galerie über zwei Geschosse Luftraum keine Grundfläche – zählt nicht zur Wohnfläche Galerie begehbar – zählt Raum darunter Angerechnet wird nur die begehbare Galerieebene.
Luftraum — Deckenöffnung über zwei Geschosse, angerechnet wird nur die Galerie

Der Unterschied zur Galerie ist entscheidend: Die Galerie ist die begehbare Fläche im oberen Geschoss und wird ganz normal angerechnet. Der Luftraum ist der Bereich daneben, in dem oben schlicht kein Fußboden liegt. In Grundrissen wird er deshalb ohne Bodenfläche dargestellt und häufig ausdrücklich beschriftet.

Der typische Fehler entsteht, wenn eine Wohnflächenberechnung geschossweise aus den Außenmaßen abgeleitet wird: Dann wandert die Öffnung als vermeintliche Fläche in die Summe und die Wohnfläche fällt zu hoch aus. Bei Maisonette- und Galeriewohnungen lohnt deshalb der Abgleich mit dem Aufteilungsplan, in dem der Luftraum eingezeichnet ist.

Ein Grenzfall ist das spätere Schließen des Luftraums durch eine eingezogene Decke. Das schafft zwar zusätzliche Fläche, ist aber ein Eingriff in die Konstruktion und im Wohnungseigentum regelmäßig zustimmungsbedürftig — in die Berechnung darf die neue Fläche erst nach dem tatsächlichen Umbau eingehen.

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