Geschossdecke
Die Geschossdecke ist das tragende Bauteil zwischen zwei Geschossen; sie nimmt die Nutzlasten des darüberliegenden Geschosses auf und trennt die Geschosse zugleich in Bezug auf Schall- und Brandschutz.
Zwei Geschossdecken sind energetisch Sonderfälle, weil sie beheizte von unbeheizten Bereichen trennen und damit zur thermischen Gebäudehülle gehören: die oberste Geschossdecke zum ungenutzten Dachraum und die Kellerdecke. Decken zwischen zwei beheizten Geschossen bleiben dagegen energetisch neutral — sie tauchen in der Hüllflächenbetrachtung nicht auf.
Für die oberste Geschossdecke beheizter Räume sieht das Gebäudeenergiegesetz eine Nachrüstpflicht vor, sofern sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt; alternativ kann stattdessen das darüberliegende Dach gedämmt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt, greift die Pflicht erst nach einem Eigentümerwechsel, mit einer Übergangsfrist für den Erwerber — ein Punkt, der beim Kauf regelmäßig übersehen wird.
Beim Umbau entscheidet die Decke darüber, was möglich ist: Ein Deckendurchbruch für eine neue Treppe oder eine Galerie erfordert die Kenntnis der Tragrichtung und, bei Holzbalkendecken, eine Auswechslung der unterbrochenen Balken. Auch ein neues Bad im Obergeschoss ist ein Grenzfall, wenn die Altbaudecke die zusätzliche Last aus Estrich und Fliesen nicht ohne Weiteres trägt.
Energieausweis anfragen
Verbindlich, digital und ohne versteckte Kosten — jetzt energieausweis bei Planprofi24 beauftragen.
