Lastenfreistellung

Lastenfreistellung ist die Löschung derjenigen Grundpfandrechte des Verkäufers, die der Käufer nicht übernimmt. Grundlage ist die Löschungsbewilligung der finanzierenden Bank; die Abwicklung organisiert der Notar.

Die Bank gibt die Löschungsbewilligung regelmäßig nur unter Treuhandauflagen heraus: Der Notar darf sie erst verwenden, wenn ein bezifferter Ablösebetrag bei ihr eingegangen ist. Deshalb fließt der Kaufpreis häufig gesplittet — ein Teil direkt an die Gläubigerbank des Verkäufers, der Rest auf dessen eigenes Konto.

Von der Löschungsbewilligung als einzelnem Dokument unterscheidet sich die Lastenfreistellung als der gesamte Vorgang: Bewilligung einholen, Treuhandauflagen prüfen, Ablösebetrag beziffern, Zahlung steuern, Löschung beim Grundbuchamt beantragen. In der Fälligkeitsmitteilung des Notars ist die gesicherte Lastenfreistellung typischerweise eine der Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung.

Verzögerungen entstehen fast immer auf der Bankseite: mehrere Gläubiger, eine alte Briefgrundschuld, deren Brief nicht auffindbar ist, oder Rechte aus Abteilung II wie ein Wohnrecht, das gesondert gelöscht werden muss. Verkäufer sollten die Ablösung deshalb früh anstoßen und ihre Bank bereits vor dem Beurkundungstermin einbinden, statt erst danach.

Bereit für Ihr Projekt?

Von Wohnflächenberechnungen und Grundrissen bis zu Bauanträgen und Nutzungsänderungen – deutschlandweit, schnell und unkompliziert online anfragen.