Hausgeld

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan an die Gemeinschaft leistet — ein Vorschuss, der erst mit der Jahresabrechnung endgültig abgerechnet wird.

Mit der Betriebskostenvorauszahlung eines Mieters ist es nicht gleichzusetzen. Das Hausgeld enthält auch nicht umlagefähige Bestandteile: die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, die Verwaltervergütung und Instandsetzungen am gemeinschaftlichen Eigentum. Wer vermietet, kann deshalb nur einen Teil des gezahlten Hausgelds auf den Mieter umlegen — je nach Objekt bleibt ein spürbarer Anteil dauerhaft beim Eigentümer.

Kaufinteressenten fragen die Höhe früh ab; in Exposés wird sie üblicherweise ausgewiesen. Ein auffällig niedriges Hausgeld ist dabei kein Vorteil, sondern häufig ein Hinweis auf eine zu geringe Rücklagenzuführung — die Kosten kommen später als Sonderumlage zurück.

Ein praktischer Grenzfall betrifft Rückstände des Voreigentümers: Für dessen offene Hausgeldschulden haftet der Käufer grundsätzlich nicht, sie bleiben Forderungen der Gemeinschaft gegen den früheren Eigentümer. Wirtschaftlich trifft ihn die Lücke trotzdem, wenn die Gemeinschaft den Ausfall nach dem Eigentumsübergang durch eine Sonderumlage ausgleicht.

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