Hochparterre
Als Hochparterre bezeichnet man ein Erdgeschoss, dessen Fußboden etwa ein halbes Geschoss über dem Gelände liegt und das über wenige Stufen erschlossen wird — meist die Folge eines nur teilweise eingegrabenen Souterrains darunter.
Der Begriff stammt aus der Gebäudekunde, nicht aus dem Bauordnungsrecht: Eine feste Höhengrenze, ab der ein Erdgeschoss zum Hochparterre wird, gibt es nicht. Wichtig ist die Zählweise — das Hochparterre ist und bleibt das Erdgeschoss. Das Geschoss darüber ist das erste Obergeschoss, das teilweise unter dem Gelände liegende Geschoss darunter das Souterrain.
In Exposés, Mietverträgen und Aufteilungsplänen taucht die Lagebezeichnung regelmäßig auf und wird von Interessenten falsch gedeutet — eine Wohnung im Hochparterre liegt nicht im ersten Stock. Wer eine Einheit kauft, sollte die Bezeichnung deshalb gegen den Aufteilungsplan prüfen, der die Geschosse verbindlich benennt.
Praktisch bringt die erhöhte Lage Einblickschutz und trockenere Wände, kostet aber Barrierefreiheit: Die Eingangsstufen lassen sich selten ohne Rampe oder Lift ausgleichen. Auf die Wohnfläche wirkt sich die Lage nicht aus — sie wird gemessen wie in jedem anderen Geschoss.
Wohnflächenberechnung anfragen
Verbindlich, digital und ohne versteckte Kosten — jetzt wohnflächenberechnung bei Planprofi24 beauftragen.
