Exposé
Das Exposé ist die Verkaufs- oder Vermietungsunterlage einer Immobilie: Objektbeschreibung, Grundriss, Flächenangaben, Bilder, Lage und Ausstattung, ergänzt um die nach dem Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebenen Kennwerte aus dem Energieausweis.
Rechtlich ist es eine vorvertragliche Werbeunterlage, kein Vertragsbestandteil. Was dort steht, wird nicht schon deshalb Teil des Kaufvertrags, weil der Käufer es gelesen hat; verbindlich wird eine Zusage erst mit der Aufnahme in die notarielle Urkunde. Folgenlos bleiben falsche Angaben trotzdem nicht: Wer Umstände wider besseres Wissen behauptet oder arglistig verschweigt, kann sich auf keinen Gewährleistungsausschluss berufen.
Für Makler und Eigentümer hängt daran die Datenqualität des gesamten Verkaufs. Grundriss und Wohnfläche stammen häufig aus Altunterlagen, die den Zustand nach Umbauten nicht mehr abbilden, und die Energieausweis-Kennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen, nicht erst im Exposé.
Ein typischer Fall: Die genannte Wohnfläche stammt aus einer alten Berechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung, während Käufer eine Berechnung nach der Wohnflächenverordnung erwarten. Die Differenz fällt erst beim Aufmaß auf — deshalb gehören Flächenangaben mit Quelle und angewandtem Regelwerk gekennzeichnet.
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