Grundsteuerwert
Der Grundsteuerwert ist der vom Finanzamt festgestellte Wert eines Grundstücks, der seit 2025 als Bemessungsgrundlage der reformierten Grundsteuer dient; aus ihm ergibt sich über Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz die Jahressteuer.
Im sogenannten Bundesmodell fließen bei Wohngrundstücken unter anderem Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe der Gemeinde in die Bewertung ein. Mehrere Länder haben eigene Modelle beschlossen — Bayern etwa rechnet rein flächenbezogen. Gemeinsam ist allen Varianten, dass die angegebene Fläche unmittelbar auf die Steuer durchschlägt.
Vom Verkehrswert ist der Grundsteuerwert strikt zu trennen: Er ist ein stark typisierter Steuerwert aus pauschalen Rechenschritten, kein am Markt erzielbarer Preis. Wer ihn als Kaufpreisindikator liest, liegt regelmäßig daneben — und zwar in beide Richtungen. Ebenso wenig ist er mit dem Grundbesitzwert identisch, den das Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer feststellt.
Für viele Eigentümer war die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts der erste Anlass, eine belastbare Wohnflächenangabe zu beschaffen; oft wurde auf alte Bauunterlagen oder Schätzungen zurückgegriffen. Da der Wert dauerhaft fortwirkt, lohnt die Prüfung: Eine zu hoch angesetzte Fläche belastet die Steuer Jahr für Jahr.
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