Grenzvermessung

Die Grenzvermessung stellt den im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzverlauf im Gelände fest und stellt verlorene Grenzpunkte wieder her. Als hoheitliche Vermessung hat ihr Ergebnis rechtliche Verbindlichkeit.

Von ihr zu unterscheiden ist die bloße Grenzanzeige, bei der ein Punkt unverbindlich im Gelände gezeigt wird — schneller und günstiger, aber ohne Beweiskraft gegenüber dem Nachbarn. Und sie verschiebt keine Grenze: Sie gibt wieder, was rechtlich ohnehin gilt. Wer den Verlauf tatsächlich ändern will, braucht eine Grenzregelung oder einen notariellen Vertrag, keine Vermessung.

Anlass ist im Alltag fast immer etwas Handfestes: ein Zaun oder eine Mauer, ein Anbau nah an der Grenze und die dafür nötigen Abstandsflächen, der Verkauf einer Teilfläche oder ein Streit über eine Hecke. Die betroffenen Nachbarn werden zum Grenztermin geladen, das Ergebnis wird in einer Grenzniederschrift protokolliert und die Grenzpunkte werden üblicherweise durch Abmarkung dauerhaft gekennzeichnet.

Ein typischer Grenzfall: Der seit Jahrzehnten stehende Zaun verläuft nicht auf der Katastergrenze. Die Vermessung schafft Klarheit darüber, wo die Grenze liegt — ob der Zaun deshalb versetzt werden muss, ist eine zivilrechtliche Frage zwischen den Nachbarn.

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