Grenzniederschrift
Die Grenzniederschrift ist das Protokoll über eine Grenzfeststellung oder Abmarkung, in dem die beteiligten Eigentümer den gezeigten Grenzverlauf anerkennen oder ihre Einwendungen erklären.
Sie dokumentiert, sie gestaltet nicht: Die Grenze entsteht nicht durch die Unterschrift, sondern folgt aus dem Nachweis im Liegenschaftskataster. Wer unterschreibt, erkennt an, dass ihm dieser Verlauf örtlich gezeigt wurde — die Unterschrift bindet damit stärker, als viele im Termin annehmen. Vom notariellen Vertrag, mit dem sich ein Grenzverlauf tatsächlich verändern lässt, ist die Niederschrift streng zu trennen.
Als Urkunde wandert sie in die Katasterakte und ist im Streitfall Beweismittel. Nicht zu unterschreiben bedeutet nicht, dass der Termin folgenlos bleibt: Die Grenzfeststellung ergeht als behördliche Entscheidung, gegen die innerhalb der Rechtsbehelfsfrist vorgegangen werden kann — welcher Rechtsbehelf statthaft ist, unterscheidet sich je nach Land.
Für Eigentümer heißt das: Wer den gezeigten Verlauf für falsch hält, sollte das als Einwendung in der Niederschrift vermerken lassen, statt dem Termin fernzubleiben. Eine spätere Korrektur ist deutlich aufwendiger als ein Satz im Protokoll.
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