Abmarkung
Abmarkung ist das dauerhafte Kennzeichnen eines festgestellten Grenzpunkts im Gelände durch ein Grenzzeichen — etwa einen Grenzstein, Bolzen, ein Rohr oder eine Marke.
Die Grenzvermessung ermittelt, wo der Punkt liegt; die Abmarkung macht ihn sichtbar und wiederauffindbar. Beides fällt meist in denselben Termin, ist rechtlich aber zweierlei: Ein Grundstück kann eine eindeutig nachgewiesene Grenze haben, ohne dass ein einziges Grenzzeichen im Boden steckt. Die Abmarkung selbst ist ein hoheitlicher Akt — wer mit ihr nicht einverstanden ist, greift sie mit dem vorgesehenen Rechtsbehelf an, nicht mit dem Spaten.
Art und Verfahren richten sich nach Landesrecht. Zusätzlich gibt § 919 BGB jedem Eigentümer einen Anspruch darauf, dass der Nachbar bei der Errichtung fester Grenzzeichen und bei deren Wiederherstellung mitwirkt; die Kosten tragen die Beteiligten dabei grundsätzlich zu gleichen Teilen.
Praktisch relevant wird das beim Bauen: Beim Anlegen einer Einfahrt verschwindet ein Grenzstein unter dem Pflaster oder wird vom Bagger verrückt. Grenzzeichen eigenmächtig zu entfernen oder zu versetzen, ist strafbar. Wiederherstellen darf sie nur eine dazu befugte Vermessungsstelle — kostenpflichtig und mit erneutem Termin.
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