Bauvorlagen
Sammelbegriff für alle Unterlagen, die einem Bauantrag beizufügen sind — Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen und Nachweise. Welche im Einzelnen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Vom Bauantrag sind die Bauvorlagen zu unterscheiden: Der Antrag ist der formale Akt, die Bauvorlagen sind sein Inhalt — also das, was die Behörde tatsächlich prüft. Soweit das Landesrecht es verlangt, müssen sie von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein; Maßstab, Darstellungstiefe und Zahl der Ausfertigungen sind ebenfalls vorgegeben.
Für Bauherren ist das der häufigste Grund für Verzögerungen: Ein Antrag scheitert selten inhaltlich, er bleibt liegen, weil Vorlagen fehlen oder nicht prüffähig sind. Die Bearbeitung beginnt erst mit vollständigen Unterlagen — jedes Nachforderungsschreiben verschiebt damit auch alle Folgetermine.
Im Bestand entsteht der typische Engpass beim Lageplan und den Bauzeichnungen: Liegen keine verwertbaren Altpläne vor oder weichen sie vom tatsächlichen Gebäude ab, muss zuerst ein Bestandsaufmaß erstellt werden, bevor überhaupt prüffähige Zeichnungen entstehen können. Bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahme kann der Umfang dagegen deutlich geringer ausfallen.
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