Genehmigungsfiktion

Die Genehmigungsfiktion ist die in mehreren Landesbauordnungen verankerte Regel, dass ein Bauantrag als genehmigt gilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet — verbreitet sind drei Monate ab Vorliegen vollständiger Bauvorlagen im vereinfachten Verfahren.

Sie ist nicht mit der Genehmigungsfreistellung zu verwechseln: Dort ist von vornherein kein Genehmigungsverfahren vorgesehen, hier läuft ein Verfahren, das die Behörde nur nicht rechtzeitig abschließt. Ob es die Fiktion gibt, in welchen Verfahren und mit welcher Frist, regelt jedes Land für sich.

Entscheidend ist der Fristbeginn: Die Uhr läuft erst, wenn die Unterlagen vollständig sind, und jede Nachforderung verschiebt sie nach hinten. Vollständige Bauvorlagen sind damit keine Formsache, sondern der Auslöser der Frist.

Als Nachweis taugt die Fiktion nur eingeschränkt, denn es entsteht kein Bescheid, den man einer Bank oder einem Käufer vorlegen könnte. In der Praxis lässt man sich den Eintritt der Fiktion deshalb von der Behörde bestätigen; wer ohne diese Bestätigung baut, trägt das Risiko, dass die Frist doch nicht lief.

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