GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis)

Der GEG-Nachweis, umgangssprachlich Wärmeschutznachweis, ist die rechnerische Bestätigung, dass ein Neubau oder eine energetisch relevante Änderung die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

Er weist unter anderem den Jahres-Primärenergiebedarf und die Qualität der wärmeübertragenden Umfassungsfläche im Vergleich zum Referenzgebäude nach und wird von einer dafür berechtigten Person erstellt. Ob er mit dem Bauantrag einzureichen oder lediglich vor Baubeginn vorzuhalten ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und der zugehörigen Bauvorlagenverordnung.

Der Unterschied zum Energieausweis liegt in Adressat und Zeitpunkt: Der GEG-Nachweis richtet sich vor dem Bauen an die Bauaufsichtsbehörde und belegt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Der Energieausweis richtet sich danach an Käufer und Mieter und dient dem Vergleich von Gebäuden. Beide beruhen auf verwandten Berechnungen, ersetzen einander aber nicht.

Ein Grenzfall sind Anbau und Dachgeschossausbau: Auch ohne Neubau kann die Änderung der Gebäudehülle einen Nachweis auslösen, sobald beheizte Fläche hinzukommt. Wird er erst nachträglich erstellt, lassen sich Konstruktionsfehler nicht mehr planerisch korrigieren — der Nachweis gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

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