Standsicherheitsnachweis
Rechnerischer Nachweis, dass ein Bauwerk und seine Bauteile die auftretenden Lasten sicher abtragen — bei den meisten Vorhaben Pflichtbestandteil des Bauantrags, erstellt von einer Statikerin oder einem Statiker.
Der Standsicherheitsnachweis (umgangssprachlich Statik) belegt rechnerisch, dass Fundament, Wände, Decken und Dach den Eigenlasten, Verkehrslasten, Wind- und Schneelasten standhalten. Er ist bei Neubauten praktisch immer erforderlich, bei Umbauten und Nutzungsänderungen genau dann, wenn in die tragende Konstruktion eingegriffen wird — eine neue Gaube, ein durchbrochener Tragwand-Abschnitt, ein zusätzliches Geschoss.
Je nach Gebäudeklasse prüft die Bauaufsicht den Nachweis entweder selbst, lässt ihn durch eine staatlich anerkannte Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur prüfen, oder akzeptiert die Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin bzw. eines Tragwerksplaners ohne weitere Prüfung (Kriterienkatalog nach Bundesland unterschiedlich). Ohne gültigen Nachweis wird kein Bauantrag mit Eingriff in die Konstruktion genehmigt.
Bei Bestandsgebäuden ist die größte Fehlerquelle nicht die Berechnung selbst, sondern falsche Ausgangsdaten: Wer eine tragende Wand für nichttragend hält und entsprechend plant, muss den Nachweis nach der Vor-Ort-Prüfung meist komplett überarbeiten. Ein belastbares Aufmaß mit korrekt erfasster Konstruktion ist deshalb die eigentliche Grundlage jeder Statik-Beauftragung.
Bestandsaufnahme als Grundlage für die Statik-Beauftragung: Aufmaß & Vermessung beauftragen.
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