Referenzgebäude

Das Referenzgebäude ist ein gedachtes Vergleichsgebäude mit derselben Geometrie, Ausrichtung und Nutzung wie das reale Gebäude, aber mit gesetzlich vorgegebener Bauteil- und Anlagenqualität. Sein Primärenergiebedarf bildet den Maßstab, an dem das reale Gebäude gemessen wird.

Es ist weder ein Durchschnittshaus noch ein Nachbargebäude, sondern eine reine Rechengröße: Das Gebäudeenergiegesetz legt für die Referenzausführung feste Qualitäten für Dämmung, Fenster, Lüftung und Wärmeerzeuger fest. Weil Grundriss und Kubatur unverändert übernommen werden, vergleicht das Verfahren jedes Gebäude mit einer besser ausgeführten Version seiner selbst statt mit einem fremden Musterhaus.

Für Eigentümer erklärt das Referenzgebäude, worauf sich Prozentangaben überhaupt beziehen: Ein Effizienzhaus 55 unterschreitet den Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes um 45 Prozent. Ohne diesen Bezugspunkt bleiben Förderstufen und Anforderungsniveaus für Bauherren und Käufer Zahlen ohne Maßstab.

Zu trennen ist es von den Vergleichswerten im Energieausweis: Diese ordnen ein Gebäude in Spannen typischer Bestandsgebäude ein und dienen allein der Einordnung für Laien. Der Referenzwert dagegen ist eine Anforderung und entscheidet über Genehmigungsfähigkeit und Förderzusage.

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