GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die seit November 2020 geltende zentrale Rechtsgrundlage für energetische Anforderungen an Gebäude und für die Pflicht zum Energieausweis in Deutschland.
Es führte drei zuvor getrennte Regelwerke zusammen — Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz — und regelt seither in einem Gesetz die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung, Vorgaben zur Heiztechnik sowie die Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung.
Ältere Unterlagen oder Gespräche verweisen mitunter noch auf die EnEV; seit der GEG-Ablösung ist ein "GEG-konformer" Energieausweis der aktuelle rechtliche Maßstab, eine EnEV-Angabe allein reicht nicht mehr. Für Käufer und Mieter ist das GEG zudem der Grund, warum der Energieausweis überhaupt spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden muss.
Wer als Eigentümer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld — die Vorlagepflicht gilt bereits bei der Besichtigung, nicht erst beim Vertragsabschluss. Für Neubauten setzt das GEG zudem eigene, meist strengere Effizienzstandards an als für den Bestand.
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