Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung nur in Grundzügen dar und begründet für Eigentümer kein Baurecht.
Verbindlich ist er zunächst nur nach innen: Die Gemeinde muss ihre Bebauungspläne aus ihm entwickeln, andere öffentliche Planungsträger müssen ihre Planungen daran anpassen. Erst der Bebauungsplan macht daraus parzellenscharfe, für jeden Eigentümer verbindliche Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan arbeitet mit groben Farbflächen, der Bebauungsplan mit Baugrenzen und Kennzahlen.
Beim Grundstückskauf führt das zu einem teuren Irrtum: Eine als Wohnbaufläche dargestellte Fläche ist keine Baulandzusage. Ob gebaut werden darf, entscheidet sich am vorhandenen Bebauungsplan oder — wo keiner existiert — an der Einordnung als Innen- oder Außenbereich.
Folgenlos ist der Plan deshalb nicht: Im Außenbereich kann eine entgegenstehende Darstellung einem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegengehalten werden. Und der Blick hinein lohnt aus einem zweiten Grund — er zeigt, wohin sich die Nachbarschaft entwickeln soll, etwa wenn angrenzend eine gewerbliche Baufläche oder eine Verkehrstrasse vorgesehen ist.
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