Erker
Ein Erker ist ein geschlossener, überdachter Vorbau, der über die Fassadenflucht hinausragt und den dahinterliegenden Raum erweitert. Er kann auskragen, also ohne eigene Gründung erst in einem Obergeschoss beginnen.
Vom Anbau trennt ihn der untergeordnete Charakter: Der Anbau ist ein eigener Gebäudeteil mit eigener Gründung, der Erker eine Ausbuchtung der Fassade. Von Balkon und Loggia unterscheidet ihn, dass er geschlossen und beheizt zum Innenraum gehört — der Balkon steht außen vor, die Loggia liegt eingerückt im Baukörper.
Für die Wohnfläche zählt die Erkergrundfläche wie die übrige Raumfläche, solange die lichte Höhe erreicht wird; eine Sonderregel wie beim Wintergarten oder beim Balkon gibt es nicht. Beim Aufmaß ist der Erker dagegen ein Aufwandstreiber, weil schräge Wandanschlüsse und zusätzliche Messpunkte hinzukommen.
Baurechtlich gilt ein Erker als untergeordnetes Bauteil und darf nach den meisten Landesbauordnungen begrenzt vor die Baugrenze oder in die Abstandsfläche treten. Die Grenze ist fließend: Ein Vorbau, der über die volle Gebäudebreite oder über mehrere Geschosse läuft, wird nicht mehr als untergeordnet gewertet und ist dann wie ein Anbau zu behandeln.
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