Anbau

Ein Anbau erweitert ein bestehendes Gebäude um zusätzliche Grundfläche, indem neuer Baukörper seitlich angefügt und konstruktiv mit dem Bestand verbunden wird. Weil dabei überbaute Fläche entsteht, ist er in aller Regel genehmigungsbedürftig.

Anbau: seitliche Erweiterung mit zusätzlicher Grundfläche Bestand Anbau Anschluss bisher überbaut neu überbaut Seitliche Erweiterung: es entsteht zusätzliche Grundfläche
Anbau: seitliche Erweiterung mit zusätzlicher Grundfläche

Von der Aufstockung unterscheidet ihn die Richtung der Erweiterung: Der Anbau wächst in die Fläche, die Aufstockung nach oben. Vom Erker trennt ihn die Größenordnung — der Erker ist ein untergeordneter Vorbau, der Anbau ein eigener Gebäudeteil mit eigener Gründung. Ein freistehendes Nebengebäude ohne Verbindung zum Haus ist wiederum kein Anbau.

Für Eigentümer sind drei Größen zu prüfen, bevor geplant wird: die Grundflächenzahl, das durch Baugrenzen abgesteckte Baufenster und die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Der Bestandsschutz des Altbaus deckt den neuen Teil nicht ab — er muss das heute geltende Recht einhalten, auch wenn der Bestand davon abweicht.

Typischer Fall ist die Erweiterung der Küche oder ein beheizter Wohnraum an der Gartenseite. Ist das Baufenster bereits ausgereizt, hilft nur eine Befreiung — und die setzt voraus, dass die Bauaufsichtsbehörde mitspielt. Grundlage des Antrags sind maßhaltige Bestandspläne, denn der Anbau muss an den vorhandenen Baukörper anschließen.

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