Beschluss-Sammlung

Die Beschluss-Sammlung ist das vom Verwalter zu führende, fortlaufend nummerierte Verzeichnis aller Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft samt der sie betreffenden Gerichtsentscheidungen (§ 24 Abs. 7 WEG).

Sie ist nicht dasselbe wie das Versammlungsprotokoll: Das Protokoll bildet einen einzelnen Termin ab, die Beschluss-Sammlung dagegen den über Jahre fortgeschriebenen Bestand des geltenden Beschlussrechts. Aufgehobene oder erledigte Beschlüsse werden darin nicht gelöscht, sondern als solche gekennzeichnet — so bleibt nachvollziehbar, was wann galt.

Beim Wohnungskauf ist sie das Prüfdokument, aus dem hervorgeht, ob eine Fassadensanierung, ein Dachausbau oder eine Sonderumlage bereits beschlossen ist. Ein Einsichtsrecht haben allerdings nur Eigentümer; Kaufinteressenten bekommen die Sammlung in der Praxis nur über den Verkäufer oder mit dessen Vollmacht beim Verwalter.

Praktisch bedeutsam ist das, weil Beschlüsse auch gegen den späteren Käufer wirken. Wurde einem Voreigentümer etwa der Anbau eines Wintergartens gestattet oder eine abweichende Kostenverteilung beschlossen, übernimmt der Erwerber diese Lage mit — unabhängig davon, ob er die Sammlung vor dem Notartermin gelesen hat. Ein Blick hinein gehört deshalb ebenso zur Kaufprüfung wie der Grundbuchauszug.

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