Bauleiter

Der Bauleiter ist nach den Landesbauordnungen der am Bau Beteiligte, der darüber wacht, dass die Ausführung der Baugenehmigung und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht; er ist der Bauaufsichtsbehörde gegenüber zu benennen.

Von dieser öffentlich-rechtlichen Rolle zu unterscheiden ist der Bauleiter, den ein Bauunternehmen oder ein Architekt aus dem Vertrag heraus stellt: Dessen Pflichten richten sich gegen den Auftraggeber, nicht gegen die Behörde. Ebenso wenig deckt sich die Rolle mit dem Entwurfsverfasser, der die Bauvorlagen erstellt und dafür bauvorlageberechtigt sein muss.

Benannt wird er im Bauantrag oder spätestens mit der Baubeginnanzeige, ein Wechsel ist anzuzeigen. Er muss die für die Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen und trägt eigene Verantwortung, auch wenn Eigentümer die Benennung als Formalie behandeln; ohne Benennung fehlt der Behörde der Ansprechpartner für die Ausführung.

Beim Bauen im Bestand fällt die Lücke besonders auf: Wer sein Dachgeschoss mit einzelnen Handwerkern ausbaut, hat oft niemanden, der die Ausführung insgesamt gegen die Genehmigung prüft. Die Rolle lässt sich beauftragen, aber nicht weglassen.

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