Rohbauabnahme

Die Rohbauabnahme ist die bauaufsichtliche Besichtigung des fertiggestellten Rohbaus, bei der geprüft wird, ob das Gebäude den genehmigten Plänen und den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht.

Strikt zu trennen ist sie von der werkvertraglichen Abnahme, mit der ein Bauherr die Leistung seines Bauunternehmens als vertragsgemäß annimmt. Nur diese setzt die Gewährleistungsfrist in Gang, kehrt die Beweislast um und macht den Werklohn fällig. Die behördliche Besichtigung sagt über die Ausführungsqualität gegenüber dem Unternehmen dagegen nichts aus — wer beides verwechselt, verschenkt vertragliche Rechte.

Ob und wie intensiv die Behörde den Rohbau besichtigt, regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich; teils ist die Besichtigung Pflicht, teils erfolgt sie stichprobenartig. Wo sie vorgesehen ist, wird sie beantragt, sobald der Rohbau einschließlich Dachkonstruktion steht, und der weitere Ausbau setzt sie voraus.

Für Eigentümer zählt vor allem die Dokumentation: Das Protokoll gehört zu den Bestandsunterlagen, nach denen später Käufer, Banken und Gutachter fragen. Fehlt es, lässt sich schwerer belegen, dass tatsächlich nach der Genehmigung gebaut wurde.

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