Baubeginnanzeige
Die Baubeginnanzeige ist die Mitteilung an die Bauaufsichtsbehörde, dass mit den Bauarbeiten begonnen wird; sie ist nach den Landesbauordnungen vor Baubeginn einzureichen, verbreitet etwa eine Woche vorher.
Sie ist keine Genehmigung und ersetzt keine: Die Baugenehmigung erlaubt das Bauen, die Anzeige teilt der Behörde nur mit, dass davon nun Gebrauch gemacht wird — damit Bauüberwachung und Besichtigungen eingeplant werden können. Zu unterscheiden ist sie von der Genehmigungsfreistellung, bei der die Einreichung der Unterlagen an die Stelle des Verfahrens tritt.
Anzugeben sind regelmäßig der geplante Beginn und der Bauleiter; je nach Land sind Nachweise beizufügen oder auf der Baustelle bereitzuhalten. Der Schritt wirkt nach der Genehmigung wie eine Formalie und wird deshalb häufig übersehen — die Behörde kann Arbeiten, die ohne Anzeige aufgenommen wurden, einstellen lassen.
Ein Grenzfall aus der Praxis: Wechselt der Bauleiter während der Ausführung, ist auch das der Behörde mitzuteilen. Die Rolle darf über die gesamte Bauzeit nicht unbesetzt bleiben, und eine längere Unterbrechung der Arbeiten ist bei Wiederaufnahme erneut anzuzeigen.
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