Baueinstellung
Die Baueinstellung ist die Anordnung der Bauaufsichtsbehörde, die Arbeiten auf einer Baustelle sofort zu stoppen, weil ohne Genehmigung oder abweichend von ihr gebaut wird.
Sie richtet sich gegen laufende Bauarbeiten und ist damit von zwei benachbarten Maßnahmen zu unterscheiden: Die Nutzungsuntersagung trifft eine bereits ausgeübte Nutzung, die Beseitigungsanordnung verlangt den Rückbau des Errichteten. Die Baueinstellung friert den Zustand nur ein — sie entscheidet noch nicht darüber, ob das Vorhaben am Ende genehmigt oder abgerissen wird. Die Rechtsgrundlage steht in der jeweiligen Landesbauordnung, nicht im Baugesetzbuch.
Angeordnet wird sie regelmäßig mit sofortiger Vollziehbarkeit. Ein Widerspruch gibt die Baustelle deshalb nicht wieder frei; dafür wäre ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht nötig. Für Bauherren ist das der teuerste Punkt des Verfahrens, weil Gerüst, Kran und beauftragte Firmen weiterlaufen, während auf der Baustelle nichts geschieht.
Typischer Auslöser ist nicht der klassische Schwarzbau, sondern eine Abweichung im Detail — ein Dachgeschoss wird höher ausgeführt als genehmigt, eine Gaube wandert einen Meter, ein Fenster wird zur Tür. Wer eine solche Änderung bemerkt, fährt mit einem Tekturantrag vor dem nächsten Bauabschnitt fast immer besser als mit dem Weiterbauen.
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