Tekturantrag

Ein Tekturantrag ist der Antrag auf Änderung eines bereits eingereichten oder genehmigten Bauvorhabens, dessen Identität dabei gewahrt bleibt; je nach Region heißt er auch Nachtrags- oder Änderungsantrag.

Die Grenze verläuft dort, wo aus der Änderung ein anderes Vorhaben wird. Als identitätsprägend gelten in der Rechtsprechung Merkmale wie Standort, Grundfläche, Bauvolumen, Höhe, Dachform und Zweckbestimmung. Wird eines davon wesentlich verändert, trägt die alte Genehmigung nicht mehr und es ist ein vollständiger neuer Bauantrag erforderlich.

Im Bestand ist die Tektur der Normalfall: Während der Ausführung wandert eine Wand, ein Fenster wird größer, der Grundriss ändert sich. Nachgezogen wird das über geänderte Bauvorlagen, in denen die Abweichungen gegenüber dem genehmigten Stand gekennzeichnet sind — genau der Punkt, an dem neue Planunterlagen gebraucht werden.

Beispiel: Eine zusätzliche Gaube auf einem genehmigten Dach lässt sich meist als Tektur behandeln. Wird aus dem Satteldach dagegen ein Flachdach mit Staffelgeschoss, ändert sich das Erscheinungsbild so stark, dass die Behörde regelmäßig ein neues Verfahren verlangt.

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