Aufstockung
Die Aufstockung erweitert ein Gebäude nach oben — durch ein zusätzliches Geschoss oder durch Anheben beziehungsweise Ersetzen des Dachs. Sie schafft Wohnfläche, ohne zusätzliche Grundfläche zu überbauen.
Vom Dachgeschossausbau unterscheidet sie sich darin, dass die Kubatur wächst: Wer nur den vorhandenen Dachraum ausbaut, verändert die Gebäudehülle nicht, wer aufstockt, hebt First und Traufe an. Vom Anbau unterscheidet sie die Richtung — die Grundflächenzahl bleibt unberührt, weil keine zusätzliche Fläche überbaut wird.
Begrenzt wird sie deshalb an anderer Stelle: durch die im Bebauungsplan festgesetzte First- und Traufhöhe, die zulässige Zahl der Vollgeschosse und die Abstandsflächen, die mit der Wandhöhe wachsen. Hinzu kommt die Statik — ob Wände, Decken und Gründung die zusätzliche Last tragen, muss ein Standsicherheitsnachweis belegen.
Ein häufiger Stolperstein: Wird der Kniestock so weit angehoben, dass aus dem Dachgeschoss ein Vollgeschoss wird, ist die zulässige Geschosszahl womöglich überschritten, obwohl das Gebäude von außen kaum höher wirkt. Auch die vergrößerte Abstandsfläche kann plötzlich über die Grundstücksgrenze reichen und eine Abweichung erforderlich machen.
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