Planprofi24 in Chemnitz
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Chemnitz — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Chemnitz erlebt nach dem Jahr als Kulturhauptstadt Europas 2025 einen spürbaren Nachhall: Rund zwei Millionen Besucherinnen und Besucher kamen 2025 in die Stadt, die Zahl der Haushalte liegt mit etwa 136.000 auf dem höchsten Stand in diesem Jahrtausend, und auch die Studierendenzahlen an der TU Chemnitz steigen wieder. Gleichzeitig stehen sich in der Stadt zwei völlig unterschiedliche Baustrukturen gegenüber: das gründerzeitliche Villenviertel Kaßberg auf der einen und das Plattenbaugebiet Fritz-Heckert im Süden auf der anderen Seite. Diese Gegensätze sorgen für einen breiten, ganz unterschiedlichen Bedarf an Aufmaß, Grundriss und Wohnflächenberechnung – von der denkmalgerechten Altbausanierung bis zur Modernisierung im Bestand.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Chemnitz
Als kreisfreie Stadt ist Chemnitz selbst untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet. Zuständig ist das Bauordnungs- und Vermessungsamt, das zum 1. Juli 2024 aus dem bisherigen Baugenehmigungsamt hervorgegangen ist und seither Bauordnung und Vermessung unter einem Dach bündelt. Eine bezirkliche Aufteilung wie in größeren Flächenstädten gibt es nicht – alle Bauanträge aus den 39 Stadtteilen, vom dicht besiedelten Kaßberg bis zum kleinen Erfenschlag, laufen zentral bei diesem einen Amt zusammen.
Bauordnung und Besonderheiten in Chemnitz
Grundlage ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der seit 19. März 2024 geltenden Neufassung. Sie hat unter anderem den in Bayern entwickelten Gebäudetyp E übernommen, der es Bauherren und Planenden erlaubt, gezielt von bestimmten nicht sicherheitsrelevanten Regelwerken abzuweichen, und mit dem neuen § 72a SächsBO eine Typengenehmigung für serielles und modulares Bauen eingeführt.
Eine echte Chemnitzer Besonderheit ist der Kaßberg: Das gründerzeitliche Villenviertel südwestlich der Innenstadt zählt zu den größten zusammenhängenden Gründerzeit- und Jugendstilensembles Europas und steht seit 1991 als Gesamtanlage unter Denkmalschutz – rund 480 Gebäude, überwiegend mehrgeschossige Wohnhäuser aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, sind davon erfasst. Wer hier saniert, umbaut oder eine Wohnung neu vermisst, bewegt sich automatisch im Geltungsbereich dieses Ensembleschutzes, was zusätzliche Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfordert.
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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in Chemnitz.
