Bemaßte Ansichten in Chemnitz — Fassaden zwischen Gründerzeit-Gesamtanlage und Industriearchitektur

Eine Ansicht zeigt, was ein Grundriss nicht kann: das Gesicht eines Gebäudes zur Straße. In Chemnitz treffen dabei drei sehr unterschiedliche Fassadenwelten aufeinander. Auf dem Kaßberg reihen sich Erker, Balkone und aufwendig gegliederte Fensterachsen von rund 480 Gründerzeit- und Jugendstilgebäuden, die seit 1991 gemeinsam als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehen – jede Veränderung an der äußeren Erscheinung wird dort im Detail geprüft. Bei den seit 1991 sanierten Fabrikantenvillen und Industrieensembles der Stadt zeigt sich dagegen ein anderes Bild: durchlaufende Fensterbänder, große, regelmäßig gereihte Öffnungen für den einstigen Werkstattbetrieb und massive, oft schlichte Ziegelfassaden. Und im Fritz-Heckert-Gebiet stehen den historischen Fassaden schließlich die glatten, seriell gefertigten Fronten der Plattenbauten sowie die Fassaden neuer Einfamilienhäuser auf früheren Rückbauflächen gegenüber. Welche Angaben eine bemaßte Ansicht für Chemnitz zusätzlich braucht, hängt entsprechend stark davon ab, in welche dieser drei Fassadenwelten das Vorhaben fällt.

Was eine Ansicht in Chemnitz zeigen muss

Formal gilt für Ansichten dasselbe wie für andere Bauzeichnungen nach der sächsischen Bauvorl-/BauPrüfVO – inhaltlich verschiebt sich der Schwerpunkt in Chemnitz je nach Fassadentyp:

  • Mindestmaßstab 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite – feiner ist zulässig, sobald Details es verlangen.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein: Bei einer Kaßberg-Fassade betrifft das häufig Putzstruktur, Fassadenfarbe und die genaue Fensterteilung, bei einer ehemaligen Fabrikfassade eher Ziegelverband und die Größe der durchlaufenden Fensterbänder.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Dachflächenausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Gesamtanlage Kaßberg: Warum die Fassade selbst zum Prüfgegenstand wird

Für rund 480 Gebäude des Kaßberg-Ensembles gilt seit 1991 der Status als denkmalgeschützte Gesamtanlage – eines der größten zusammenhängenden Gründerzeit- und Jugendstilquartiere Europas. Anders als bei einem einzelnen Baudenkmal reicht der Schutz hier über das einzelne Gebäude hinaus: Erhalten werden soll das Gesamtbild aus Fassadengliederung, Erkern, Balkonen, Traufhöhen und Fensterproportionen entlang ganzer Straßenzüge. Für die Ansicht bedeutet das, dass Material- und Farbangaben zur Fassade dort deutlich häufiger relevant werden als bei einem Neubau ohne Denkmalbezug – schon ein neuer Fensterrahmen oder eine veränderte Fassadenfarbe kann die Zustimmung der eigenständig organisierten städtischen Denkmalschutzbehörde erfordern, die das Bauordnungs- und Vermessungsamt vor seiner Entscheidung einholt. Bei den Fabrikantenvillen und Industrieensembles der Stadt, ebenfalls überwiegend seit 1991 saniert, liegt der Schwerpunkt dagegen oft anders: Dort geht es weniger um eine feingliedrige Straßenfassade als um den Erhalt der für die Industriearchitektur typischen großen, regelmäßig gereihten Fensteröffnungen, die einst möglichst viel Tageslicht in die Werkshallen bringen sollten. Beide Fälle verlangen von der Ansicht mehr als eine reine Maßangabe – sie muss die jeweils schutzwürdige Eigenart der Fassade sichtbar machen.

Drei Fassadentypen, drei unterschiedliche Ausgangslagen

Welche Vorarbeit die Ansicht braucht, hängt maßgeblich vom betroffenen Gebäudetyp ab:

Kaßberg-Gründerzeitfassade mit Gesamtanlagenschutz

Erker, Balkone und Fenstergliederung werden im Bestand aufgemessen; Material- und Farbangaben fließen in die Ansicht ein, damit die eigenständige Denkmalschutzbehörde die Vereinbarkeit mit dem Gesamtbild des Ensembles beurteilen kann.

Ehemaliges Fabrikgebäude oder Fabrikantenvilla

Die für die Industriearchitektur typischen großen, regelmäßig gereihten Fensteröffnungen und massiven Ziegelfassaden werden im Aufmaß erfasst – bei einer Umnutzung oft die Grundlage dafür, wie viele der ursprünglichen Öffnungen erhalten bleiben können.

Neubau im Fritz-Heckert-Gebiet

Ansichten aller Fassadenseiten entstehen gemeinsam mit Grundriss und Schnitt unmittelbar aus der Planung, ohne Bestandsaufmaß und ohne Beteiligung der Denkmalschutzbehörde.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Chemnitz gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – bei Kaßberg-Fassaden fast immer, bei ehemaligen Fabrikgebäuden je nach Vorhaben – Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf den Denkmalstatus

    Liegt das Gebäude im Kaßberg-Ensemble oder handelt es sich um eine der über 120 seit 1991 sanierten Fabrikantenvillen und Industrieensembles, wird das in der Ansicht kenntlich gemacht.

Bemaßte Ansichten in Chemnitz – Beispiele aus der Praxis

Balkonanbau an einer Kaßberg-Gründerzeitfassade

Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung des denkmalgeschützten Ensembles einfügt – Grundlage für die Einschätzung der eigenständigen Denkmalschutzbehörde.

Fenstertausch in einer ehemaligen Spinnerei

Die neuen Fensteröffnungen werden im Vergleich zu den ursprünglichen, für den Werkstattbetrieb ausgelegten Fensterbändern dargestellt, um den charakteristischen Fassadenrhythmus zu erhalten.

Neue Hauseingangsgestaltung im Fritz-Heckert-Gebiet

Bei einem Neubau auf einer früheren Plattenbaufläche entsteht die Ansicht direkt aus der Planung, ohne Bestandsaufmaß und ohne Denkmalprüfung.

So entsteht Ihre Ansicht für Chemnitz

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung – in Chemnitz mit einer frühen Weiche je nach Fassadentyp:

  1. Fassadentyp und Denkmalrelevanz klären

    Zunächst steht fest, ob das Gebäude zum Kaßberg-Ensemble, zu einem Fabrikantenvilla- oder Industriebau oder zu einer unbelasteten Neubaufläche gehört.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile über den gesamten Plansatz hinweg widerspruchsfrei bleiben.

  5. Beim Bauordnungs- und Vermessungsamt einreichen, bei Bedarf mit Denkmalschutzbehörde abstimmen

    Betrifft die Ansicht das Kaßberg-Ensemble oder ein anderes Kulturdenkmal, zieht das Amt vor seiner Entscheidung die Einschätzung der eigenständig organisierten Denkmalschutzbehörde hinzu.

Was den Preis für eine Ansicht in Chemnitz beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Kaßberg-Fassade, Fabrikgebäude oder Neubau

    Eine Fassade aus dem denkmalgeschützten Gesamtanlagen-Ensemble verlangt mehr Detailtiefe bei Material und Farbe als eine unbelastete Neubaufassade im Fritz-Heckert-Gebiet.

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Fabrikgebäude.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

  • Abstimmung mit der eigenständigen Denkmalschutzbehörde

    Betrifft die Fassade das Kaßberg-Ensemble oder ein anderes Kulturdenkmal, kommt ein zusätzlicher Abstimmungsschritt hinzu.

Alle Leistungen in Chemnitz

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Chemnitz ansehen →

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie uns anfangen!

Starten Sie die Erstellung Ihrer bemaßten Ansichten ganz einfach hier.