Teilbaugenehmigung

Genehmigung, mit der die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag den Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube oder einzelne Bauteile und Bauabschnitte gestattet, bevor über den gesamten Bauantrag entschieden ist.

Voraussetzung ist ein bereits eingereichter Bauantrag: Die Behörde beurteilt den vorgezogenen Abschnitt vorläufig im Zusammenhang des Gesamtvorhabens. Vom Bauvorbescheid unterscheidet sich die Teilbaugenehmigung grundlegend — der Vorbescheid klärt nur Rechtsfragen und erlaubt keine Bauarbeiten, die Teilbaugenehmigung erlaubt echtes Bauen, aber ausschließlich für den benannten Abschnitt.

Genutzt wird sie vor allem bei Terminsdruck, etwa um Erdarbeiten und Gründung noch vor dem Winter oder innerhalb eines gebuchten Rohbaufensters auszuführen. Das Risiko trägt der Bauherr: Wird die Vollgenehmigung später versagt oder nur mit Änderungen erteilt, war die bereits ausgeführte Leistung möglicherweise umsonst — aus der Teilgenehmigung folgt kein Anspruch auf das Gesamtvorhaben.

Ein typischer Fall: Baugrube und Fundamente werden ausgeführt, während der Brandschutznachweis noch geprüft wird. Der Grenzfall liegt beim Umfang — wer über den genehmigten Abschnitt hinaus weiterbaut, baut ungenehmigt und riskiert eine Baueinstellung.

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