Bauvorbescheid

Befristeter Bescheid über einzelne Fragen eines geplanten Vorhabens — meist die grundsätzliche Bebaubarkeit —, den die Bauaufsichtsbehörde auf eine Bauvoranfrage hin erteilt und an den sie im späteren Baugenehmigungsverfahren gebunden ist.

Die Bindungswirkung reicht genau so weit wie die gestellte Frage: Beantwortet ist nur, was gefragt wurde. Gebaut werden darf mit einem Vorbescheid nicht — er ersetzt die Baugenehmigung nicht, sondern nimmt einen Teil ihrer Prüfung vorweg. Seine Geltungsdauer ist begrenzt, meist auf einige Jahre je nach Landesbauordnung, und kann auf Antrag verlängert werden. Beim Grundstückskauf ist er ein wertbildender Faktor, weil er die Bebaubarkeit belastbar macht.

Ausführlich erklärt: Wann braucht man eine Bauvoranfrage wirklich?.

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