Technikfläche (TF)

Die Technikfläche ist nach DIN 277 der Teil der Netto-Raumfläche, der betriebstechnischen Anlagen dient — etwa Heizzentrale, Lüftungs- und Elektroräume oder der Aufzugsmaschinenraum.

Sie ist eine von drei Teilflächen der Netto-Raumfläche und grenzt sich nach dem Zweck des Raums ab: Die Nutzungsfläche dient dem eigentlichen Zweck des Gebäudes, die Verkehrsfläche der Erschließung, die Technikfläche dem Betrieb der Haustechnik. Ein Hausanschlussraum ist damit Technikfläche, ein vermieteter Kellerabstellraum dagegen Nutzungsfläche — obwohl beide im selben Kellergeschoss nebeneinanderliegen können.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Hausverwaltungen ist die Zuordnung praktisch bedeutsam: Technikräume gehören regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum, tauchen in keiner Wohnflächenberechnung auf und dürfen keiner einzelnen Wohnung als Fläche zugerechnet werden. In der Brutto-Grundfläche und in Wertgutachten erscheinen sie dagegen sehr wohl.

Ein Grenzfall zeigt die Logik der Abgrenzung: Eine Gastherme im Badezimmer einer Wohnung schafft keine Technikfläche, weil kein eigener Raum für die Technik vorgesehen ist. Wird für dieselbe Anlage innerhalb der Wohnung ein eigener Heizraum abgetrennt, entsteht Technikfläche — und die Wohnfläche der Wohnung sinkt entsprechend.

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