Verkehrsfläche

Fläche nach DIN 277, die der Erschließung innerhalb eines Gebäudes dient — Flure, Treppenhäuser, Aufzugsschächte. Weder Wohn- noch Nutzfläche im engeren Sinn.

Verkehrsfläche nach DIN 277 — Flure und Treppen zur Erschließung Verkehrsfläche (VF) im Grundriss nach DIN 277 derselbe Grundriss wie bei BGF und Nutzfläche Flur VF Treppe Wohnen Schlafen Büro Lager Verkehrsfläche (VF) Nutzfläche VF = Erschließung: Flure, Treppen, Aufzüge erschließt die Nutzflächen, zählt aber nicht dazu
Verkehrsfläche nach DIN 277 — Flure und Treppen zur Erschließung

Die DIN 277 zählt zur Verkehrsfläche alles, was Personen und Güter innerhalb eines Gebäudes von einem Punkt zum anderen bringt: Flure, notwendige Treppen, Rampen, Aufzugsschächte. Sie ist Teil der Netto-Raumfläche, aber ausdrücklich kein Nutzungsbereich — niemand „nutzt" ein Treppenhaus im Sinne von Wohnen oder Arbeiten.

Für die Wohnfläche einer einzelnen Wohnung ist das relevant, weil ein gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus keiner einzelnen Wohnung zugeordnet ist und deshalb in keiner Wohnflächenberechnung auftaucht — anders als eine private Treppe innerhalb einer Maisonettewohnung, die zwar ebenfalls nicht mitgerechnet wird, aber aus einem anderen Grund (Ausnahme für Treppen über drei Steigungen in der Wohnflächenverordnung).

In Nebenkostenabrechnungen taucht die Verkehrsfläche trotzdem auf — nur eben nicht über den Wohnflächen-Verteilerschlüssel, sondern meist anteilig nach Miteigentumsanteilen. Wer eine Wohnflächenberechnung mit einer Betriebskostenabrechnung vergleicht und dort unterschiedliche Flächenbezüge findet, vergleicht in Wahrheit zwei verschiedene Flächensysteme, nicht zwangsläufig einen Fehler.

Wie Treppen konkret in der Wohnfläche behandelt werden: Treppen in der Wohnfläche.

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