Spitzboden
Der Spitzboden ist der Raum unmittelbar unter dem First, oberhalb des obersten ausgebauten Geschosses. Als Bodenraum zählt er nicht zur Wohnfläche, solange er die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht erfüllt.
Vom ausgebauten Dachgeschoss unterscheidet ihn genau das: Das Dachgeschoss enthält Aufenthaltsräume und wird nach den Höhenstaffeln der Wohnflächenverordnung anteilig angerechnet, der Spitzboden darüber bleibt als Zubehörraum außen vor — ebenso wie Keller, Trockenraum oder Garage. Ob eine feste Treppe hinaufführt und ob der Raum möbliert ist, ändert daran nichts.
Für Verkäufer und Makler ist das ein sensibler Punkt, weil Spitzböden in Exposés gern als zusätzliche Fläche mitverkauft werden. Wandert die dort gemessene Fläche in die Wohnflächenangabe, entsteht eine Abweichung, die Käufer nach dem Kauf beanstanden können.
Ein Grenzfall ist der nachträgliche Ausbau: Erst wenn der Spitzboden die landesrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllt — insbesondere bei der lichten Höhe — und der Ausbau genehmigt ist, wird seine Fläche überhaupt anrechenbar, und auch dann nur nach den Höhenregeln für Räume unter Dachschrägen.
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