Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz ist der bei zu errichtenden Gebäuden vom Gebäudeenergiegesetz geforderte Nachweis nach DIN 4108-2, dass sich Räume im Sommer nicht unzumutbar aufheizen.

Geführt wird er üblicherweise über das Sonneneintragskennwertverfahren, das Fensterflächenanteil, Orientierung, Verglasung, Sonnenschutz, Speichermasse und Nachtlüftung gegeneinander verrechnet; alternativ ist eine thermische Gebäudesimulation zulässig. Reicht der Kennwert nicht aus, sind außenliegender Sonnenschutz, eine andere Verglasung oder kleinere Fensterflächen die üblichen Stellschrauben.

Vom winterlichen Wärmeschutz unterscheidet er sich in der Blickrichtung: Dort geht es darum, Wärme im Gebäude zu halten und Heizenergie zu sparen — das ist die Größe, die später im Energieausweis erscheint. Der sommerliche Wärmeschutz begrenzt umgekehrt den Wärmeeintrag von außen. Ein sehr gut gedämmtes Haus kann den winterlichen Nachweis mühelos bestehen und am sommerlichen scheitern.

Praktisch wird das bei genau den Vorhaben mit viel Glas unter der Dachhaut: Dachgeschossausbau mit großen Dachflächenfenstern, nach Süden gerichtete Gauben, Wintergärten. Innenliegende Rollos genügen dabei in der Regel nicht, weil die Strahlung die Scheibe bereits passiert hat.

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