Registriernummer (DIBt)
Die Registriernummer ist die Kennung, die der Aussteller für jeden Energieausweis vor der Übergabe bei der Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik beantragt und die auf dem Ausweis einzutragen ist.
Sie ist kein Gütesiegel: Die Nummer wird unmittelbar nach der Beantragung vergeben und sagt nichts über die inhaltliche Richtigkeit des Ausweises aus. Ihr Zweck ist die Nachverfolgbarkeit — auf ihrer Grundlage werden Stichproben gezogen und Eingabedaten, Ergebnisse und Modernisierungsempfehlungen überprüft, in der höchsten Stufe bis hin zur Begehung vor Ort.
Für Makler und Verkäufer ist sie das schnellste Prüfmerkmal eines Energieausweises: Fehlt die Nummer, ist das Dokument unvollständig und für die Vorlage bei Besichtigung, Verkauf oder Vermietung nicht brauchbar. Zusammen mit einem Aussteller, der über die erforderliche Ausstellungsberechtigung verfügt, ist sie das Mindeste, was ein Auftraggeber prüfen sollte.
Ein Grenzfall sind Entwürfe: Ein noch nicht registrierter Ausweis sieht fertig aus, trägt aber keine Nummer und ist nicht verwendbar. Umgekehrt macht die Nummer allein einen Ausweis nicht richtig — fehlerhafte Eingabedaten fallen, wenn überhaupt, erst in der Stichprobenkontrolle auf.
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