Modernisierungsempfehlungen

Modernisierungsempfehlungen sind die kurz gefassten fachlichen Hinweise auf kosteneffiziente energetische Verbesserungen, die der Aussteller nach dem Gebäudeenergiegesetz in den Energieausweis eines Bestandsgebäudes aufnehmen muss, sofern solche Maßnahmen möglich sind.

Sie sind kein Sanierungsfahrplan. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine eigenständige, geförderte Beratungsleistung mit Kostenschätzung und abgestimmter Reihenfolge; die Modernisierungsempfehlungen füllen wenige Zeilen im Ausweis und benennen Maßnahmen am Gesamtgebäude, an einzelnen Bauteilen oder an der Anlagentechnik. Sind keine sinnvollen Maßnahmen möglich, ist auch das im Ausweis zu vermerken.

Für Verkäufer sind sie der unterschätzte Teil des Dokuments: Sie gehören zu jedem Ausweis für ein bestehendes Gebäude, gleich ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, sind also nicht optional — und Käufer zitieren sie im Preisgespräch als Beleg für offenen Sanierungsbedarf. Eine Pflicht zur Umsetzung folgt daraus nicht — die Empfehlungen informieren den Eigentümer, mehr nicht.

Ein typischer Eintrag ist die Dämmung der Kellerdecke. Rechtlich ist der Hinweis unverbindlich, in der Kaufverhandlung wird er jedoch häufig wie ein Kostenvoranschlag behandelt — mit Beträgen, die der Energieausweis selbst gar nicht ausweist.

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