Nichtwohngebäude (GEG)
Nichtwohngebäude sind im Gebäudeenergiegesetz alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen — etwa Büros, Läden, Praxen, Werkstätten, Schulen oder Hotels.
Ihr Energieausweis wird nach DIN V 18599 zonenweise berechnet: Das Gebäude wird in Bereiche mit unterschiedlicher Nutzung, Betriebszeit und Ausstattung zerlegt. Anders als beim Wohngebäude gehen dabei auch Beleuchtung, Lüftung und Kühlung in die Bilanz ein. Effizienzklassen von A+ bis H sieht das Gesetz für Nichtwohngebäude nicht vor; in der Anzeige sind stattdessen die Endenergiewerte für Wärme und Strom getrennt zu nennen.
Die Zuordnung entscheidet sich an der überwiegenden Nutzung, nicht am Eintrag im Grundbuch und nicht an der Bezeichnung im Exposé. Gemischt genutzte Gebäude sind der klassische Grenzfall: Fällt der nicht dem Wohnen dienende Teil ins Gewicht, sind die Bereiche getrennt zu behandeln und getrennt zu bewerten.
Für Eigentümer wird das bei der Nutzungsänderung konkret. Wird aus einer Wohnung eine Büroeinheit oder aus einem Ladenlokal Wohnraum, wechseln Berechnungsweg und Ausweistyp — ein vorhandener Energieausweis für ein Wohngebäude passt danach nicht mehr und muss neu erstellt werden.
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