Massenermittlung

Massenermittlung ist die Ermittlung von Längen, Flächen und Mengen einer Bauleistung nach den Abrechnungsregeln der VOB/C — im Handwerk ebenfalls „Aufmaß“ genannt, aber Grundlage der Rechnung statt der Bestandsdokumentation.

Damit trägt das Wort Aufmaß zwei Bedeutungen. Das Bestandsaufmaß erfasst die Geometrie eines Gebäudes, um daraus Pläne und Flächenberechnungen abzuleiten. Die Massenermittlung beantwortet dagegen die Frage, wie viele Quadratmeter Putz, laufende Meter Sockelleiste oder Kubikmeter Aushub abgerechnet werden.

Der Unterschied ist keine Formsache, denn die VOB/C enthält für jedes Gewerk eigene Abrechnungsregeln — etwa dazu, ob kleinere Öffnungen übermessen, also mitgerechnet werden. Nach diesen Regeln ermittelte Massen weichen deshalb systematisch von den real vorhandenen Flächen ab. Wer eine Handwerkerrechnung prüfen will, muss die Regel des jeweiligen Gewerks kennen.

Ein Beispiel: Für die Wohnfläche bleibt eine Fensteröffnung außer Betracht, bei Malerarbeiten an derselben Wand entscheidet die Größe der Öffnung darüber, ob sie übermessen oder abgezogen wird. Ein maßstäblicher Bestandsplan liefert die Grundlage für beide Rechnungen, ersetzt aber keine von beiden.

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