Lichte Höhe

Der senkrechte Abstand zwischen fertigem Fußboden und fertiger Deckenunterkante eines Raums — die Messgröße, nach der die Wohnflächenverordnung entscheidet, ob eine Grundfläche voll, zur Hälfte oder gar nicht zählt.

Lichte Höhe — freier Abstand zwischen fertigem Fußboden und fertiger Deckenunterkante lichte Höhe fertige Deckenunterkante fertiger Fußboden Geschosshöhe zum Vergleich WoFlV: ab 2,00 m voll, ab 1,00 m zur Hälfte.
Lichte Höhe — freier Abstand zwischen fertigem Fußboden und fertiger Deckenunterkante

Die Wohnflächenverordnung staffelt danach in drei Stufen: Grundflächen unter Räumen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe zählen vollständig, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Auch das Bauordnungsrecht knüpft an diese Größe an, wenn es Mindesthöhen für Aufenthaltsräume festlegt.

Zu unterscheiden ist die lichte Höhe von der Geschosshöhe, die von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante des darüberliegenden Fertigfußbodens reicht und den gesamten Deckenaufbau einschließt. Der häufigste Messfehler im Bestand entsteht genau hier: Gemessen wird ab Rohdecke statt ab fertigem Boden, sodass Estrich und Bodenbelag fehlen und die Fläche zu günstig gerechnet wird.

Maßgeblich ist immer die Höhe über der jeweiligen Grundfläche, nicht der höchste Punkt des Raums. Ein Unterzug oder eine abgehängte Decke senkt die lichte Höhe örtlich ab und kann einen Streifen des Raums in die nächstniedrigere Anrechnungsstufe verschieben. Im Dachgeschoss verlaufen die Ein- und Zwei-Meter-Linien entsprechend unter der Dachschräge und werden auf dem Fußboden angezeichnet, bevor gemessen wird.

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