Lichtes Maß
Das lichte Maß ist der freie Abstand zwischen zwei fertigen Bauteiloberflächen — etwa die Raumbreite zwischen den Wänden oder die freie Durchgangsbreite einer Tür.
Es beschreibt, was tatsächlich nutzbar bleibt, und schließt Bauteildicken gerade nicht ein. Damit ist es an derselben Stelle stets kleiner als das Achsmaß, das von Bauteilmitte zu Bauteilmitte gemessen wird, und kleiner als das Rohbaumaß, das den Zustand vor Putz und Belägen beschreibt.
Im Wohnflächenrecht ist vor allem die lichte Höhe maßgeblich, weil die Wohnflächenverordnung danach staffelt, ob eine Grundfläche voll, zur Hälfte oder gar nicht zählt. Auch die bauordnungsrechtlichen Mindesthöhen für Aufenthaltsräume und die Anforderungen an barrierefreie Bewegungs- und Durchgangsflächen beziehen sich auf lichte Maße, nicht auf Rohbaumaße.
Der klassische Fehlschluss: Aus einer mit 1,01 Metern bemaßten Rohbauöffnung wird gefolgert, ein ein Meter breiter Schrank passe hindurch — nach Putz und Zarge bleiben je nach Aufbau einige Zentimeter weniger übrig. Ebenso senken Unterzüge, Rohrkästen und abgehängte Decken die lichte Höhe punktuell ab, ohne dass der Grundriss das erkennen lässt.
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