Hauswirtschaftsraum (HWR)
Im Grundriss meist als HWR abgekürzter Raum für Waschmaschine, Trockner und Haustechnik; liegt er innerhalb der Wohnung, zählt er zur Wohnfläche, als Waschküche oder Heizungsraum außerhalb der Wohnung dagegen nicht.
Im Grundriss steht die Abkürzung meist im Raumstempel, häufig zusammen mit der Raumfläche. Wo der HWR eingezeichnet ist, verrät bereits, wie er in die Berechnung eingeht: neben Küche oder Diele im Wohngeschoss gelegen, gehört er zur Wohnung; im Untergeschoss neben Heizung und Hausanschlussraum in der Regel nicht.
Von der Waschküche unterscheidet er sich nicht durch die Ausstattung — beide beherbergen Waschmaschine und Trockner —, sondern durch Lage und Zuordnung: Die Waschküche dient typischerweise mehreren Parteien und liegt außerhalb der Wohnungen. Die Wohnflächenverordnung nennt Waschküchen und Heizungsräume ohne den Zusatz „außerhalb der Wohnung", der für Keller- und Abstellräume gilt.
Daraus folgt ein Grenzfall, der Eigentümer regelmäßig überrascht: Im Einfamilienhaus ist die gesamte Wohnung das Haus, ein HWR im Untergeschoss läge also innerhalb. Erfüllt derselbe Raum aber zugleich die Funktion des Heizungsraums, spricht der Wortlaut der Verordnung gegen eine Anrechnung. Bei gemischt genutzten Nebenräumen sollte die Zuordnung deshalb in der Berechnung nachvollziehbar begründet sein.
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