Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift)
Eine Gestaltungssatzung ist eine kommunale örtliche Bauvorschrift auf Grundlage der Landesbauordnung, die das äußere Erscheinungsbild baulicher Anlagen regelt — etwa Dachform, Dachneigung, Materialien, Farben, Gauben, Einfriedungen und Werbeanlagen.
Der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung beantworten unterschiedliche Fragen. Der Bebauungsplan regelt bodenrechtlich, was und wie viel gebaut werden darf: Art und Maß der Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche. Die Gestaltungssatzung regelt, wie das Ergebnis aussehen muss. Beide können nebeneinander bestehen; die gestalterischen Vorgaben lassen sich je nach Landesrecht auch als örtliche Bauvorschriften in den Bebauungsplan aufnehmen.
In der Praxis ist sie der häufigste Grund, warum ein Entwurf überarbeitet werden muss, obwohl sämtliche Kennzahlen des Bebauungsplans eingehalten sind. Betroffen sind vor allem Umbauten im Bestand: Dacheindeckung, Fassadenfarbe, Fenstergliederung, Vordächer und Zäune.
Ein klassischer Fall ist die Dachgaube. Ein Ortskern kann Schleppgauben ausschließen, ihre Gesamtbreite ins Verhältnis zur Dachlänge setzen oder einen Mindestabstand zum Ortgang verlangen — Vorgaben, die im Bebauungsplan nirgends auftauchen. Wer davon abweichen möchte, braucht eine Abweichung von der Satzung, die die Gemeinde gesondert prüft.
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