Dachneigung
Die Dachneigung ist der Winkel zwischen Dachfläche und Waagerechter, angegeben in Grad. Bebauungspläne setzen sie häufig als zulässige Spanne fest; im Bauantrag wird sie im Schnitt eingetragen.
Von der Dachschräge unterscheidet sie sich in dem, was gemessen wird: Die Dachschräge ist die geneigte Fläche im Raum und damit eine Frage der Wohnflächenanrechnung, die Dachneigung ist die Gradzahl, mit der diese Fläche geplant, festgesetzt und geprüft wird. Beim Flachdach spricht man statt von Neigung meist vom Gefälle und gibt es in Prozent an.
Für Eigentümer ist die Dachneigung vor allem eine Zulässigkeitsfrage. Steht im Textteil des Bebauungsplans beispielsweise eine Spanne von 35 bis 45 Grad, ist ein flacher geneigtes Dach nur über eine Befreiung zu bekommen. Wo kein Bebauungsplan gilt, kann eine Gestaltungssatzung dieselbe Wirkung entfalten.
Zugleich entscheidet sie über den Raumgewinn: Bei gleicher Traufhöhe hebt eine steilere Neigung den First an und vergrößert die Fläche mit mindestens zwei Metern lichter Höhe — kann aber die festgesetzte Firsthöhe überschreiten. Kniestock und Dachneigung sind deshalb im Entwurf immer gemeinsam zu betrachten.
Bauantrag anfragen
Verbindlich, digital und ohne versteckte Kosten — jetzt bauantrag bei Planprofi24 beauftragen.
