Gemeinschaftsfläche
Fläche, die keiner einzelnen Miet- oder Nutzungseinheit exklusiv zugeordnet ist, sondern mehreren Nutzern gemeinsam dient — etwa Foyer, Aufzugsvorraum oder gemeinsam genutzte Sanitärräume.
In der Mietflächenermittlung nach MF-GIF wird die Gemeinschaftsfläche gesondert ausgewiesen und anteilig auf die exklusiv genutzten Flächen umgelegt, üblicherweise im Verhältnis der Einzelflächen zueinander. Für den Mieter erscheint sie deshalb nicht als eigener Posten, sondern erhöht die abgerechnete Fläche seiner Einheit.
Vom Gemeinschaftseigentum ist der Begriff klar zu trennen: Gemeinschaftsfläche ist eine Rechengröße der Flächenermittlung, Gemeinschaftseigentum dagegen ein Rechtsbegriff des Wohnungseigentumsrechts. Beide fallen häufig zusammen, sind aber nicht dasselbe — in einem Mietshaus, das einem einzigen Eigentümer gehört, existiert kein Gemeinschaftseigentum, sehr wohl aber Gemeinschaftsflächen.
Praktisch folgenreich wird die Umlage bei Leerstand: Da sich der Anteil nach dem Verhältnis der Exklusivflächen bemisst, bleibt der auf eine leerstehende Einheit entfallende Gemeinschaftsflächenanteil beim Eigentümer und lässt sich nicht auf die verbleibenden Mieter verteilen. Teilen sich zwei Einheiten eine Etage mit Flur und Teeküche, trägt jede den Anteil, der ihrer eigenen Fläche entspricht — zieht eine aus, ändert sich die Abrechnung der anderen nicht.
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