Mietfläche (MF-GIF)

Die nach der Richtlinie MF-GIF der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung ermittelte vermietbare Fläche eines Gebäudes — sie baut auf der DIN 277 auf, betrachtet die Flächen aber aus wirtschaftlicher statt bautechnischer Sicht.

Die MF-GIF ist weder Gesetz noch Norm, sondern eine Branchenrichtlinie: Sie gilt nur, wenn ihre Anwendung im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Fassung MF-GIF 2023 fasst die früheren Einzelrichtlinien für gewerblichen Raum, Verkaufsflächen und Wohnraum zusammen, sodass auch gemischt genutzte Gebäude einheitlich gerechnet werden können. Unterschieden wird zwischen exklusiv genutzter Fläche und gemeinschaftlich genutzter Fläche; Schächte, Schornsteine und Treppenläufe zählen nicht mit.

Gegenüber der Wohnfläche fällt die Mietfläche in der Regel größer aus. Sie kennt weder die Kürzung unter Dachschrägen noch die anteilige Anrechnung von Balkonen, rechnet dafür aber anteilige Gemeinschaftsflächen hinzu. Für Wohnraum bleibt ohne abweichende Vereinbarung die Wohnfläche der Maßstab für Miethöhe und Betriebskosten — die Mietfläche ersetzt sie nicht.

Ein typischer Fall ist die Büroeinheit in einem Mehrparteienhaus: Abgerechnet wird die eigene Fläche zuzüglich eines Anteils an Foyer und Aufzugsvorraum. Wer eine Einheit anmietet oder verwaltet, sollte deshalb prüfen, welche Flächendefinition der Vertrag nennt, bevor er Quadratmeterpreise vergleicht.

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