Geländeaufnahme

Eine Geländeaufnahme ist die Vermessung der Geländeoberfläche eines Grundstücks mit Höhenpunkten und Höhenlinien, bezogen auf ein amtliches Höhensystem.

Sie ergänzt die Grenzvermessung, die nur die Lage der Grundstücksgrenzen klärt, um die dritte Dimension: wo das Gelände ansteigt, wie hoch die Straße am Anschlusspunkt liegt und welche Höhe die Geländeoberfläche an jeder Gebäudeecke hat. Ein Aufmaß der Innenräume liefert diese Angaben nicht.

Für das Genehmigungsverfahren ist das entscheidend, weil sich zentrale Festsetzungen auf das Gelände beziehen: Die Wandhöhe und damit die Tiefe der Abstandsflächen wird ab der Geländeoberfläche gemessen, ebenso hängt davon ab, ob ein Untergeschoss noch als Vollgeschoss zählt. Lageplan und Freiflächenplan bauen auf den aufgenommenen Höhen auf; wer sie erstellen darf, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

Ein Beispiel: Bei einem Hanggrundstück verschiebt schon eine um einen halben Meter falsch angenommene Geländehöhe die Wandhöhe an der Talseite — und mit ihr die einzuhaltende Abstandsfläche zur Nachbargrenze. Auffallen kann das erst, wenn der Rohbau bereits steht.

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