Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase der HOAI. Sie arbeitet das Vorhaben zur genehmigungsfähigen Gesamtlösung aus, üblicherweise im Maßstab 1:100 — anders als die Vorplanung, die noch Varianten gegeneinander abwägt.

Am Ende der Vorplanung steht eine Richtungsentscheidung, am Ende der Entwurfsplanung ein durchgearbeiteter, in sich stimmiger Entwurf: Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit festgelegten Maßen, abgestimmt mit den beteiligten Fachplanern. Die darauffolgende Genehmigungsplanung ändert daran inhaltlich wenig — sie überführt den Entwurf in die Form, die die Behörde verlangt.

Für Eigentümer ist die Entwurfsplanung der letzte Punkt, an dem sich Änderungen ohne größeren Folgeaufwand einarbeiten lassen: Was hier festgelegt ist, wandert unverändert in den Bauantrag. Wer erst nach der Einreichung umplant, braucht in der Regel einen Tekturantrag und damit eine erneute Prüfung.

Ein Beispiel aus dem Bestand: Beim Dachgeschossausbau entscheidet die Entwurfsplanung über Gaubenform, Treppenlage und Fensterachsen. Erst wenn diese Festlegungen stehen, lässt sich beurteilen, ob das Vorhaben zum Bebauungsplan passt — und wie viel Wohnfläche am Ende tatsächlich entsteht.

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