HOAI

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt, wie sich Honorare für Planungsleistungen berechnen — seit einem EuGH-Urteil 2021 nur noch als unverbindliche Orientierung, nicht mehr als verbindliche Preisvorschrift.

Bis 2021 legte die HOAI verbindliche Mindest- und Höchstsätze fest; seit der gerichtlichen Kippung dieser Bindungswirkung ist sie eine Honorarordnung ohne Zwangscharakter, deren Sätze weiterhin als anerkannte Kalkulationsgrundlage dienen. Verträge können seither frei davon abweichende Honorare vereinbaren.

Trotzdem bleibt sie in der Praxis der gemeinsame Bezugsrahmen: Ihre Einteilung der Planung in neun Leistungsphasen — von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung — und die Honorarzonen nach Schwierigkeitsgrad werden nach wie vor genutzt, um Angebote von Architekten und Ingenieuren vergleichbar zu machen.

Konkret unterscheidet sie neun Leistungsphasen — von der Grundlagenermittlung über Vor- und Entwurfsplanung bis zur Objektbetreuung nach Fertigstellung —, wobei sich ein Honorar meist nur auf die tatsächlich beauftragten Phasen bezieht. Wer beispielsweise nur eine Wohnflächenberechnung beauftragt, bezahlt entsprechend nur einen kleinen Ausschnitt dieser Struktur.

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