Ausführungsplanung (Werkplanung)
Die Ausführungsplanung ist die fünfte Leistungsphase der HOAI. Sie übersetzt den genehmigten Entwurf in baufertige Werkpläne, meist im Maßstab 1:50 und mit Detailangaben für die ausführenden Gewerke.
Der Unterschied zur Genehmigungsplanung liegt im Adressaten: Genehmigungspläne richten sich an die Bauaufsichtsbehörde und müssen zeigen, dass das Vorhaben zulässig ist. Ausführungspläne richten sich an Handwerker und Bauleitung und müssen zeigen, wie gebaut wird — mit Wandaufbauten, Öffnungsmaßen, Anschlusspunkten und Angaben zur Haustechnik. Die Baugenehmigung wird dabei nicht erteilt, sondern vorausgesetzt.
Die häufigste Fehlannahme nach erteilter Baugenehmigung ist deshalb, mit den Genehmigungsplänen bauen zu können. Wer nur die Leistungsphasen bis zur Genehmigung beauftragt hat, hält ein genehmigtes Vorhaben in der Hand, aber keine Unterlage, aus der ein Betrieb belastbar kalkulieren oder ausführen kann.
Bei kleineren Vorhaben im Bestand — einer Gaube, einer Grundrissänderung — wird bewusst darauf verzichtet und nach Genehmigungsplan gearbeitet. Das trägt, solange ein Gewerk allein zuständig ist; sobald mehrere Gewerke aufeinander abgestimmt werden müssen, verlagern sich die ungeklärten Fragen auf die Baustelle.
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