Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept beschreibt und begründet, wie ein Gebäude die brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt — von Rettungswegen bis Löschwasserversorgung — und wird bei komplexeren Vorhaben Teil der Bauvorlagen.

Pflicht ist es nicht bei jedem Bauantrag, sondern vor allem ab einer bestimmten Gebäudeklasse oder bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, größeren Gewerbeeinheiten oder Gebäuden mit vielen Nutzungseinheiten. Erstellt wird es von Brandschutzplanerinnen und -sachverständigen, die auch als Partner in gängigen Vorhaben eingebunden werden.

Bei kleineren, weniger komplexen Vorhaben genügt oft ein einfacherer Brandschutznachweis statt des vollständigen Konzepts — welche Form nötig ist, hängt wiederum von Gebäudeklasse und geplanter Nutzung ab und sollte früh geklärt werden, weil beides die Planung erheblich beeinflusst.

Der Umfang wächst mit der Komplexität des Gebäudes: Ein einzelnes Ladenlokal kommt oft mit wenigen Seiten aus, ein Gebäude mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung und mehreren Rettungswegen kann dagegen ein umfangreiches, kostenintensives Gutachten erfordern — ein Grund, den Bedarf früh mit einer Fachplanerin abzuklären.

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